Arbeitsrichtlinien Stand März 2025
Gesundheitszentrum Reinecke GmbH & Co. KG & Kraftclub Reinecke GmbH & Co. KG
Aktualisiert: März 2025
1. Allgemeine Verhaltensregeln
1.1 Pünktlichkeit und Arbeitszeiten
Alle Mitarbeiter haben sich an die vereinbarten Arbeitszeiten zu halten.
Bei Verspätung ist unverzüglich die jeweilige Rezeption / Standortleitung zu informieren.
Arbeitszeiten sind verbindlich. Änderungen müssen genehmigt sein.
1.2 Kommunikation und Zusammenarbeit
Ein respektvoller und professioneller Umgang mit Kollegen, Vorgesetzten und Klienten wird vorausgesetzt.
Konflikte sind sachlich und professionell zu lösen.
Wichtige Informationen sind aktiv weiterzugeben, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.
1.3 Erscheinungsbild
Das Erscheinungsbild muss gepflegt sein.
Die Arbeitskleidung wird gestellt und ist entsprechend zu tragen.
2. Krankheits- und Abwesenheitsregelung
2.1 Gesundheitszentrum Reinecke GmbH & Co. KG
Im Krankheitsfall gilt folgendes Vorgehen:
Unverzügliche telefonische Abmeldung an der Rezeption des jeweiligen Standorts.
Zusätzlich ist die Arbeitsverhinderungshotline des Gesundheitszentrums unter folgender Nummer zu kontaktieren: 04144 / 6064271.
Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist ab dem 3. Krankheitstag erforderlich und unaufgefordert vorzulegen.
Wichtig: Nach dem neuen System wird eine Krankmeldung nicht automatisch übermittelt. Daher müssen immer das Anfangs- und Enddatum der Krankmeldung angegeben werden. Sollte eine Folgekrankheit bestehen, ist dies ebenfalls über die Hotline mitzuteilen.
2.2 Kraftclub Reinecke GmbH & Co. KG
Im Krankheitsfall gilt folgendes Vorgehen:
Unverzügliche telefonische Abmeldung bei der Standortleitung.
Zusätzlich ist die Arbeitsverhinderungshotline des Kraftclubs unter folgender Nummer zu kontaktieren: 04149 / 687400916.
Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist ab dem 3. Krankheitstag erforderlich und unaufgefordert vorzulegen.
Wichtig: Nach dem neuen System wird eine Krankmeldung nicht automatisch übermittelt. Daher müssen immer das Anfangs- und Enddatum der Krankmeldung angegeben werden. Sollte eine Folgekrankheit bestehen, ist dies ebenfalls über die Hotline mitzuteilen.
3. Nutzung von Einrichtungen und Geräten
Alle Arbeits- und Trainingsgeräte sind mit Sorgfalt zu behandeln.
Schäden oder Defekte sind umgehend der Standortleitung zu melden.
4. Datenschutz und Vertraulichkeit
Alle Klientendaten und internen Informationen sind vertraulich zu behandeln.
Die Weitergabe von Informationen an Dritte ist untersagt.
5. Verstöße gegen die Arbeitsrichtlinie
Verstöße gegen diese Arbeitsrichtlinie können arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Bei wiederholten oder schwerwiegenden Verstößen kann eine Abmahnung oder Kündigung erfolgen.