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Arbeitsrichtlinien Stand März 2025

Gesundheitszentrum Reinecke GmbH & Co. KG & Kraftclub Reinecke GmbH & Co. KG

Aktualisiert: März 2025



1. Allgemeine Verhaltensregeln


1.1 Pünktlichkeit und Arbeitszeiten

  • Alle Mitarbeiter haben sich an die vereinbarten Arbeitszeiten zu halten.

  • Bei Verspätung ist unverzüglich die jeweilige Rezeption / Standortleitung zu informieren.

  • Arbeitszeiten sind verbindlich. Änderungen müssen genehmigt sein.

1.2 Kommunikation und Zusammenarbeit

  • Ein respektvoller und professioneller Umgang mit Kollegen, Vorgesetzten und Klienten wird vorausgesetzt.

  • Konflikte sind sachlich und professionell zu lösen.

  • Wichtige Informationen sind aktiv weiterzugeben, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.

1.3 Erscheinungsbild

  • Das Erscheinungsbild muss gepflegt sein.

  • Die Arbeitskleidung wird gestellt und ist entsprechend zu tragen.

2. Krankheits- und Abwesenheitsregelung


2.1 Gesundheitszentrum Reinecke GmbH & Co. KG


Im Krankheitsfall gilt folgendes Vorgehen:

  1. Unverzügliche telefonische Abmeldung an der Rezeption des jeweiligen Standorts.

  2. Zusätzlich ist die Arbeitsverhinderungshotline des Gesundheitszentrums unter folgender Nummer zu kontaktieren: 04144 / 6064271.

  3. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist ab dem 3. Krankheitstag erforderlich und unaufgefordert vorzulegen.

  4. Wichtig: Nach dem neuen System wird eine Krankmeldung nicht automatisch übermittelt. Daher müssen immer das Anfangs- und Enddatum der Krankmeldung angegeben werden. Sollte eine Folgekrankheit bestehen, ist dies ebenfalls über die Hotline mitzuteilen.

2.2 Kraftclub Reinecke GmbH & Co. KG


Im Krankheitsfall gilt folgendes Vorgehen:


  1. Unverzügliche telefonische Abmeldung bei der Standortleitung.

  2. Zusätzlich ist die Arbeitsverhinderungshotline des Kraftclubs unter folgender Nummer zu kontaktieren: 04149 / 687400916.

  3. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist ab dem 3. Krankheitstag erforderlich und unaufgefordert vorzulegen.

  4. Wichtig: Nach dem neuen System wird eine Krankmeldung nicht automatisch übermittelt. Daher müssen immer das Anfangs- und Enddatum der Krankmeldung angegeben werden. Sollte eine Folgekrankheit bestehen, ist dies ebenfalls über die Hotline mitzuteilen.

3. Nutzung von Einrichtungen und Geräten

  • Alle Arbeits- und Trainingsgeräte sind mit Sorgfalt zu behandeln.

  • Schäden oder Defekte sind umgehend der Standortleitung zu melden.

4. Datenschutz und Vertraulichkeit

  • Alle Klientendaten und internen Informationen sind vertraulich zu behandeln.

  • Die Weitergabe von Informationen an Dritte ist untersagt.

5. Verstöße gegen die Arbeitsrichtlinie

  • Verstöße gegen diese Arbeitsrichtlinie können arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

  • Bei wiederholten oder schwerwiegenden Verstößen kann eine Abmahnung oder Kündigung erfolgen.


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