Rundmail vom 12.12.2021
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
Datenschutz
Wir möchten alle erinnern, dass personenbezogene und praxisinterne Daten nicht an Dritte weitergegeben werden.
Impfplicht
Wie erwartet, hat der Bundestag als ersten Schritt am 10.12.2021 die partielle Impfpflicht für Gesundheitsberufe verabschiedet. Es ist davon auszugehen, dass im Frühjahr die allgemeine Impfpflicht folgt.
Stand 10.12.2021: Der Bundestag hat heute (10. Dezember 2021) den gemeinsamen Gesetzesentwurf der Ampelparteien zur Stärkung der Impfprävention gegen Covid-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie beschlossen. Damit müssen Personen, die in bestimmten Einrichtungen tätig sind, ab dem 15. März 2022 einen Immunitätsnachweis gegen Covid-19 erbringen. Die Regelung gilt auch für Heilmittelpraxen. Sie zählen zu den ( in $ 20a IfSG Abs. 1 Satz 1 i) gelisteten Praxen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe.
Den erforderlichen Immunitätsnachweis haben Personen, die entweder geimpfte oder genesene Personen im Sinne des $ 2 Nummer 2 oder Nummer 4 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung in der jeweils geltenden Fassung sind, zu erbringen.
Für Tätigkeitsverhältnisse, die bereits bestehen oder bis zum 15. März 2022 eingegangen werden, muss der Immunitätsnachweis bis zum 15. März 2022 vorliegen. Ab dem 16. März 2022 können neue Tätigkeitsverhältnisse nur bei Vorlage eines entsprechenden Nachweises eingegangen werden. Praxisinhaber müssen den Immunitätsnachweis kontrollieren. Fehlt dieser
oder gibt es Zweifel an der Echtheit oder inhaltlichen Richtigkeit des vorgelegten Nachweises, hat die Praxisleitung unverzüglich das Gesundheitsamt darüber zu benachrichtigen und dem Gesundheitsamt personenbezogene Daten zu übermitteln.
Achtung, da der vollständige Impfnachweis am 15.März 2022 vorzuliegen hat, muss rechtzeitig mit der Immunisierung begonnen werden.
Impfbegründung Bundesgesundheitsministerium:
Dem Personal in den Gesundheitsberufen und Berufen, die Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen betreuen, kommt eine besondere Verantwortung zu, da es intensiven und engen Kontakt zu Personengruppen mit einem hohen Risiko für einen schweren, schwersten oder gar tödlichen COVID-19 Krankheitsverlauf hat. Ein verlässlicher Schutz vor dem Coronavirus SARS-CoV-2 durch eine sehr hohe Impfquote bei dem Personal in diesen Berufen ist besonders wichtig, denn so wird das Risiko gesenkt, dass sich die besonders vulnerablen Personengruppen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infizieren.
Hygieneregeln
Nach wie vor ist es wichtig, sämtliche Hygieneregeln einzuhalten. Insbesondere dürfen Nichtgeimpfte und Mitarbeiter, bei denen der Genesenenzustand länger als 6 Monate zurückliegt,
ihre Masken in den Sozialräumen/Anmeldungbereich etc. nicht abnehmen. Speisen und Getränke können Sie nur dann einnehmen, wenn Sie alleine im Raum sind.