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Rundmail vom 23.11.2021

Liebe Kolleginnen und Kollegen,


momentan müssen wir uns, wie alle anderen auch, neben unserer eigentlichen tollen und wichtigen Arbeit mir unseren Mitgliedern und Patienten mit der Corona-Plage beschäftigen. Bitte lest euch die nachfolgenden Punkte sorgfältig durch. Falls es Fragen gibt, fragt gerne nach. Wie auch schon im letzten Jahr möchten wir uns bei euch ganz herzlich dafür bedanken, dass ihr trotz der täglich wechselnden Lage so besonnen und tapfer bleibt!


Anbei noch einmal die aktuelle Impfliste für den 04.12.2021.



Neue Verordnungen die ab morgen (24.11.2021) gelten



Bundeseinheitliche Vorgaben (für alle Bundesländer)


3G-Pflicht am Arbeitsplatz

Alle in einem Betrieb arbeitenden Menschen müssen vollständig geimpft und/oder genesen sein und haben entsprechende Nachweise vorzulegen. Wer weder einen gültigen Impf- noch einen Genesenennachweis vorlegen kann, braucht zum Betreten der Räume dann einen gültigen, negativen Testnachweis – entweder als Antigentest (24 Stunden gültig), als PCR-Test (48 Stunden gültig) oder notfalls als Selbsttest, der aber unter Aufsicht direkt nach Betreten der Betriebsräume durchzuführen ist, inklusive Dokumentation und Unterschrift.



  • Patienten, die mit einer Verordnung (Arzt/sektoraler HP/HP) kommen, fallen nicht unter die 3G-/2G-Regel.

  • Selbstzahler und Kurse fallen jetzt unter die 2G-Regel.

  • Für Sport in Innenräumen und Fitnessstudios gilt jetzt die 2-G-Regel.

  • Für Pflegeheime und soziale Einrichtungen ist ein tagesaktueller Test – unabhängig vom Impfstatus – erforderlich

  • Im Bereich der körpernahen Dienstleistungen besteht die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske (OP-Maske)


Ausnahmen von 2G gelten für folgende Personenkreise:

- Kinder bis zur Einschulung (benötigen auch keinen Test)

- Minderjährige mit einer Bescheinigung ihrer Schule, dass sie dort regelmäßig an

Schultestungen (2x/Wo) teilnehmen

nur in Hamburg: In Hamburg kann Fußpflege als 3G-Leistung abgegeben werden.


Impfpässe


Bis zum 24.11.2021 spätestens bis zum Ende der Woche müssen wir von allen Geimpften die Impfnachweise haben.

Im Idealfall macht Ihr einen Screenshot von eurem Impfnachweis auf dem Handy ( QR- Code ) und schickt ihn an asta@gesundheitszentrum-reinecke.de.


Wenn Ihr den Nachweis nicht digital habt, müsst Ihr mit Eurem Impfass in die Praxen kommen zum Kopieren, nur so können wir die Echtheit überprüfen. Dazu sind wir verpflichtet. Für alle die es nicht schaffen, ihn bis zum 24.11.21 vorzulegen, für den gilt die 3G Regel, solange bis uns der Impfausweis vorliegt.




Beste Grüße!

Asta und Markus



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Info

Hier findet ihr das Rundmailarchiv.

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