Rundmail 26.04.2021
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ab dieser Woche gelten neue Testvorschriften. Die Abläufe bleiben soweit die gleichen wie bisher. Es wird aber erstmal nicht leichter...
"Praxisinhaber müssen Corona-Tests zur Verfügung stellen
Ab dem 20. April 2021 müssen Inhaber von PT-Praxen ihren Mitarbeitern regelmäßig Corona-Tests zur Verfügung stellen bzw. anbieten. So sieht es die aktuelle Arbeitsschutzverordnung vor. Danach gilt: Ein Arbeitgeber hat den Mitarbeitern, die nicht ausschließlich in ihrer Wohnung arbeiten, mindestens einmal pro Kalenderwo- che einen Corona-Test anzubieten.
In derselben Verordnung folgen dann nochmal speziellere Regelungen für Betriebe mit sog. körpernahen Dienstleistungen – dies umfasst dann also auch unsere PT- Praxen. Für diese Art von Betrieben sind den Mitarbeiter regelmäßig zwei Test je Woche anzubieten.
Merke: Allen Mitarbeitern in einer PT-Praxis sind wöchentlich mindestens zwei Corona-Tests anzubieten.
Wichtig für Niedersachsen:
Aufgrund der Gemengelage der hier zusammentreffenden Verordnungen müssen in Niedersachsen jedem Mitarbeiter wöchentlich zwei Tests angeboten und davon mindestens ein Test durchgeführt werden! In den anderen Bundesländern reicht das Angebot von Tests, in Niedersachsen muss aber zwingend mindestens 1 Test auch wirklich gemacht werden.Hier gibt es eine Pflicht zur Testung.Verweigerungen sind arbeitsrechtlich zu ahnden und den betroffenen Mitarbeitern drohen empfindliche Strafen von den Gesundheitsbehörden wegen des Verstoßes gegen die geltenden Landesregelungen!"
Falls ihr Fragen habt sprecht uns gerne an.
viele Grüße,
Asta und Markus